Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 05.06.2002 - 4 (7) Sa 316/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB
Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungs- und Beratungspflichten bei inhaltlichen Änderungen eines Arbeitsvertrags; Kenntnis von Möglichkeit einer nachträglichen Vertragsänderung; Anspruch auf Übernahme in ein Dauerarbeitsverhältnis aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung für befristet ...
- LAG Düsseldorf
Art. 3, 33 II GG, §§ 249 ff. BGB
Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.; GG Art. 3; GG Art. 33 Abs. 2
Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oberhausen, 07.02.2002 - 1 Ca 2741/01
- LAG Düsseldorf, 05.06.2002 - 4 (7) Sa 316/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99
Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2002 - 4 (7) Sa 316/02
Das Bundesarbeitsgericht geht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. hierzu insbesondere das Urteil vom 13.11.2001 - 9 AZR 442/00 - zu B II 1 a der Entscheidungsgründe und der Entscheidung vom 17.02.2000 - 3 AZR 605/99 - zu II 2 der Entscheidungsgründe) davon aus, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nach billiger Weise verlangt werden kann. - BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00
Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2002 - 4 (7) Sa 316/02
Das Bundesarbeitsgericht geht in gefestigter Rechtsprechung (vgl. hierzu insbesondere das Urteil vom 13.11.2001 - 9 AZR 442/00 - zu B II 1 a der Entscheidungsgründe und der Entscheidung vom 17.02.2000 - 3 AZR 605/99 - zu II 2 der Entscheidungsgründe) davon aus, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben nach billiger Weise verlangt werden kann. - LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01
Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.06.2002 - 4 (7) Sa 316/02
Die Kammer verweist zur Begründung ihrer Ansicht auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01 - zu II 1 - 3 b) = Seite 16 - 21 der Entscheidungsgründe.
- LAG Düsseldorf, 13.11.2002 - 4 (14) Sa 810/02
Gleichbehandlung Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung
Die gegenteilige Argumentation der Klägerin übersieht insoweit, dass - im Gegensatz zu dem von der erkennenden Kammer entschiedenen Rechtsstreit in Sachen R. ./. Land N. - 1 Ca 2741/01 -Arbeitsgericht Oberhausen, 4 (7) Sa 316/02 Landesarbeitsgericht Düsseldorf- für das beklagte Land keine Veranlassung bestanden hat, die Klägerin auf eine geänderte Einstellungspraxis für die Lehrkräfte im Vertretungspool hinzuweisen, weil die Klägerin im Jahre 2000 unstreitig nicht mehr bestgeeignet gewesen ist.Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung gerade entscheidungserheblich von dem Sachverhalt der von der Klägerin in Bezug genommenen Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.06.2002 -4 (7) Sa 316/02.